SAV Branchenleitlinie

Die SAV-Branchenleitlinie ist eine Leitlinie im Sinne von Artikel 80 LGV. Sie ist vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigt und damit rechtlich verbindlich. Sie hat zum Ziel, die Lebensmittelsicherheit der Alpprodukte nach anerkannten Standards zu gewährleisten. Sie unterstützt auch die Erfüllung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich Selbstkontrollpflicht, Rückverfolgbarkeit und Täuschungsschutz. Die Anforderungen wurden aber teilweise vereinfacht, wie dies gemäss Lebensmittelrecht für Kleinstbetriebe (max. 9 Mitarbeiter) möglich ist.

Die SAV-Branchenleitlinie kann bei den Lizenznehmern bezogen werden.

Die Lizenznehmer verfügen über einen Lizenzvertrag mit dem SAV und sind verantwortlich für die Vervielfältigung und Verteilung der Leitlinie in ihrem Kantonsgebiet. Der Verkaufspreis der Leitlinie sowie die Abgabemodalitäten werden von den Lizenznehmern festgelegt.

Liste der Lizenznehmer

Die Branchenleitlinie erlaubt Anpassungen der Grundrezepturen und der zugehörigen Fabrikationsprotokolle an die regionalen und betriebsspezifischen Besonderheiten sowie Anpassungen an die speziellen Anforderungen der Pflichtenhefte der Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben (GUB/GGA). Die regionalen Sennereiberatungsstellen leisten hierbei Unterstützung.

Nicht angepasst werden dürfen die Soll- und Grenzwerte der CP’s (Kontrollpunkte) und CCP’s (kritische Kontrollpunkte).

Mit der Anwendung der Leitlinie müssen die milchverarbeitenden Sömmerungsbetriebe für ihre Produkte keine eigenen Lebensmittelsicherheitskonzepte (HACCP) erstellen. Für Milchprodukte, die durch die Leitlinie nicht abgedeckt sind, wie z.B. Frischkäse aus Rohmilch, gilt dies allerdings nicht!

Der Handel akzeptiert die Leitlinie als Qualitätsmerkmal der Lieferanten von Alpkäse. Die Leitlinie ist ein Bestandteil der Qualitätsvereinbarungen (QV) zwischen den Produzenten und den Abnehmern. Die kantonalen Lebensmittelkontrolleure werden die Leitlinie als Grundlage für die Alpkäsereikontrollen verwenden.

Die zweite Version der Branchenleitlinie ist seit der Alpsaison 2023 gültig. Sie wurde vom BLV genehmigt.

Übersicht über die wichtigsten Änderungen

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Geschäftsstelle.

Hauptsponsoren

Co-Sponsoren

Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband bedankt sich bei den Hauptsponsoren, Co-Sponsoren und Gönnern für ihren grosszügigen Beitrag zur Erarbeitung der SAV-Branchenleitlinie.

Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband
Société suisse d’économie alpestre
Società svizzera di economia alpestre