
Ehrungswesen
Älplerehrungen
Die Arbeit unserer Älplerinnen und Älpler verdient Respekt und grosse Anerkennung. Der SAV zeichnet verdiente Älplerinnen und Älpler für ihre langjährige Treue mit einer Ehrenurkunde aus.
Voraussetzungen
Für den Erhalt einer Ehrenurkunde muss eine Person während mindestens fünf Jahren zur vollen Zufriedenheit einen Alpbetrieb entweder als Eigentümer:in oder Pächter:in selbst bewirtschaftet haben oder in Anstellung als Senn:in, Hirt:in oder in einer vergleichbaren Funktion tätig gewesen sein. Ebenso anerkannt sind Funktionen als Alpmeister:in, Kassier:in oder ähnliche Aufgaben.
Die Tätigkeit muss nicht auf derselben Alp oder in derselben Funktion ausgeübt worden sein. Auch Unterbrüche aufgrund anderer beruflicher Tätigkeiten sind zulässig.
Anmeldung
Der Arbeitgeber, die kantonale oder regionale SAV-Sektion, die kantonale Landwirtschaftsbehörde oder die Betriebsberatung melden die zu ehrende Person beim SAV an. Selbstanmeldungen werden nur anerkannt, wenn eine der oben genannten Personen oder Behörden die Bezugsberechtigung bestätigt.
Für Fragen steht Ihnen Stefanie Steger vom Sekretariat der Geschäftsstelle zur Verfügung.
Alptaxationen
Der SAV zeichnet hervorragend geführte Alpbetriebe oder Alpen, die eine besondere Leistung erbracht haben, mit einem Diplom aus. Damit sollen diese Betriebe in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht und die Bewirtschaftenden bzw. Eigentümer:innen für ihre Arbeit und ihren Einsatz gewürdigt werden.
Die Beurteilung erfolgt durch Alpexpert:innen anhand einer Checkliste. Bewertet werden verschiedene Aspekte einer Alp, wie etwa Art und Unterhalt der Erschliessung, der Produktions- und Wohngebäude, der Weiden sowie besondere Leistungen im Bereich der Alpkultur.
Die Anmeldung der Alpbetriebe beim SAV erfolgt durch die Sektionen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der SAV-Geschäftsstelle.