Älplerehrungen
Die Arbeit unserer Älplerinnen und Älpler verdient Respekt und grosse Anerkennung. Auf Antrag des Arbeitsgebers oder der kantonalen bzw. regionalen Sektionen oder Behörden zeichnet der SAV Älplerinnen und Älpler für ihre langjährige Treue mit einer Ehrenurkunde aus.
Voraussetzungen
Wer eine Ehrenurkunde erhalten soll, muss, vom Austritt aus der Schule an gerechnet, während mindestens 5 Jahren zur vollen Zufriedenheit einen Alpbetrieb als Eigentümer:in oder Pächter:in persönlich bewirtschaftet haben, oder in Anstellung als Senn:in, Hirt:in oder in ähnlicher Funktion tätig gewesen sein oder eine Funktion als Alpmeister:in, Kassier:in o.ä. ausgeübt haben.
Es ist nicht Bedingung, dass alle Jahre auf der gleichen Alp und in der gleichen Funktion verbracht wurden, und auch Unterbrüche infolge anderer Tätigkeit sind gestattet.
Anmeldung
Die Anmeldung der im Dienste der Alpwirtschaft stehenden, zu ehrenden Personen hat durch den Arbeitgeber , durch eine kantonale oder regionale Sektion des SAV, durch die Gemeindebehörde, die kantonale Landwirtschaftsbehörde oder die Betriebsberater zu erfolgen. Selbstanmeldungen werden nur anerkannt, wenn eine der oben genannten Personen oder Behörden die Bezugsberechtigung bestätigt.
Das Anmeldeformular Älplerehrung kann hier heruntergeladen und ausgefüllt beim SAV-Sekretariat per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Für Fragen steht Ihnen Stefanie Steger vom Sekretariat der Geschäftsstelle zur Verfügung.



