Älplerehrungen

Die Arbeit unserer Älplerinnen und Älpler verdient Respekt und grosse Anerkennung. Auf Antrag des Arbeitsgebers oder der kantonalen und regionalen Sektionen und Behörden zeichnet der SAV Älplerinnen und Älpler für ihre langjährige Treue mit einer Ehrenurkunde aus.

 

Voraussetzungen

Wer eine Ehrenmeldung erhalten soll, muss, vom Austritt aus der Schule an gerechnet, während mindestens 10 Jahren einen Alpbetrieb als Eigentümer, Pächter oder Verwalter persönlich bewirtschaftet haben, oder als Angestellter zur vollen Zufriedenheit seiner Arbeitgeber im Dienste der Alpwirtschaft tätig gewesen sein, oder eine besondere Funktion als Alpverwalter, Rechnungsführer, Werkmann u.a.m. ausgeübt haben.

Es ist nicht Bedingung, dass alle Jahre am gleichen Arbeitsort und in der gleichen Funktion erfüllt wurden, und auch Unterbrüche infolge anderer Tätigkeit sind gestattet, wenn der Nachweis für eine zehnjährige alpwirtschaftliche Tätigkeit erbracht wird.

 

Anmeldung

Die Anmeldung der im Dienste der Alpwirtschaft stehenden, zu ehrenden Personen hat durch den Arbeitgeber , durch eine kantonale oder regionale Sektion des SAV, durch die Gemeindebehörde, die kantonale Landwirtschaftsbehörde oder die Betriebsberater zu erfolgen. Selbstanmeldungen werden nur anerkannt, wenn eine der oben genannten Personen oder Behörden die Bezugsberechtigung bestätigt.

Das Anmeldeformular Älplerehrung (pdf) kann hier herungergeladen und ausgefüllt beim SAV-Sekretariat, Seilerstrasse 4, Postfach 7836, 3001 Bern eingereicht werden.
Oder über folgendes Formular kann das Anmeldeformular bestellt werden.

Bestellung Anmeldeformular für die Älplerehrung
















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