Alptaxationen

Die Beurteilung von Alpbetrieben durch den SAV hat das Ziel, gut eingerichtete und vorbildlich geführte Alpbetriebe in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und deren Bewirtschaftenden und Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer für ihre Arbeit und ihren Einsatz zu belohnen. Positive Ergebnisse von Alptaxationen sollen, wenn immer möglich, in Form eines kurzen, illustrierten Berichtes in der Zeitschrift „Montagna“, in den landwirtschaftlichen Medien und über die Website veröffentlicht werden. Da sich die Bewirtschaftenden von vorbildlichen Alpen oft nicht selber anmelden, ermuntern wir Betriebsberatende, Korporationsbehörde, Alpexperte, Alpkäsereiberatende, Gemeindebehörde und weitere Stellen, mögliche Kandidatinnen und Kandidaten bei uns zu melden.

Auszeichnungen

Voraussetzungen
Grundsätzlich werden besondere Leistungen geehrt, die ihre positive Wirkung entfalten und zu einer nachhaltigen Verbesserung eines Sömmerungsbetriebes führen. Der Bewirtschaftende sollte die Alp während mindestens 6 Jahren selbst bewirtschaftet haben. Als nicht taxations- bzw. diplomierungswürdig scheiden diejenigen Alpen zum vorneherein aus, die
– die Bewirtschaftungsanforderungen gemäss Sömmerungsbeitragsverordnung nicht erfüllen;
– über weite Teile verunkrautet oder sonst vernachlässigt sind;
– über keine Einrichtungen zur geordneten Hofdüngerwirtschaft verfügen;
– Gebäude, Anlagen und Zufahrten nicht ordnungsgemäss unterhalten;
– die gesetzlichen Auflagen (Lebensmittel, Tierschutz, etc.) nicht einhalten.

Beurteilung
Alpexperten beurteilen verschiedene Aspekte einer Alp, zum Beispiel den Unterhalt der Alpgebäude und der Alperschliessung, die Energie- und Wasserversorgung, die Käsereieinrichtungen, die Qualität der Alpweiden, das Weidemanagement, die Vermarktung der Alpprodukte, alpnahe Dienstleistungen und Ähnliches. Es werden die Leistungen des Eigentümers und des Bewirtschafters beurteilt, wobei es möglich ist, auf Pachtalpen auch nur den Teil des Bewirtschafters punktieren zu lassen.

Anmeldung
Eine Anmeldung lohnt sich. Entsprechende Unterlagen können beim 
SAV-Sekretariat, Seilerstrasse 4, Postfach, 3001 Bern bezogen werden oder hier.

Anmeldeformular Alptaxierung (pdf)