Stellungnahme zur Revision der Postverordnung
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Der SAV lehnt die Aufhebung der Zustellungspflicht für ganzjährig bewohnte Häuser entschieden ab. In der Schweiz ist die Streusiedlung eine weit verbreitete Siedlungsform. 60‘000 Häuser wären gemäss erläuterndem Bericht von der Aufhebung betroffen (und noch eine höhere Anzahl an Haushalten). Bei den betroffenen Häusern würde es sich in erster Linie um Landwirtschaftsbetriebe handeln, die ausserhalb geschlossener Siedlungen liegen und sowohl privat als auch unternehmerisch auf eine zuverlässige postalische Versorgung angewiesen sind. Eine Einschränkung der Hauszustellung hätte weitere negative Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft im Berggebiet.
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des SAV: Stellungnahme zur Revision der Postverordnung