Alpwirtschaft & Corona

Die Corona-Krise betrifft auch die Alpwirtschaft. Die Situation ändert sich im Moment laufend. Für die Alpwirtschaft gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die übrige Landwirtschaft, so dass die ständig aktualisierten Informationen des Schweizerischen Bauernverbands auch für die Alpwirtschaft gültig sind.

Schutzkonzepte für Alpbetriebe mit Angestellten

Die Behörden verlangen neu von allen Landwirtschaftsbetrieben mit Angestellten oder Lernenden ein Schutzkonzept, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden. Der Schweizer Bauernverband hat ein Konzept für Betriebe mit einzelnen Angestellten oder Lernenden erstellt. Jeder betroffene Betrieb ist aufgefordert, das Schutzkonzepte herunterzuladen, bei Bedarf zu ergänzen, auszudrucken und zu unterzeichnen. Ebenso muss er dafür besorgt sein, dass die dort aufgeführten Massnahmen auf seinem Betrieb umgesetzt sind. 

Eine italienische Version des Schutzkonzeptes ist hier zu finden. Für Alpbetriebe mit agroturistischem Angebot finden Sie hier.

Einschätzung zur Situation für die Einreise ausländischer Arbeitnehmer

Aktuell dürfen ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz einreisen, es besteht aber eine Meldepflicht. Alles deutet darauf hin, dass diese Regelung bestehen bleibt, so dass auch Alppersonal einreisen kann. Erstens weil ohne sie ein Drittel der Alpwirtschaft unbewirtschaftet bliebe und zweitens können auch GrenzgängerInnen in die Schweiz arbeiten kommen. Der Bund weiss, dass die Schweiz weiterhin auf diese Arbeitnehmer angewiesen ist. 100-prozentige Gewissheit gibt aber noch nicht. Der Schweizer Bauernverband ist mit dem Bundesamt für Landwirtschaft in Kontakt und bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem SAV, dass ausländische ArbeitnehmerInnen weiterhin einreisen können. Nach dem 19. April 2020 wird der Bund nach einer neuen Lagebeurteilung informieren, wie es weitergeht.

Auch die Bestimmungen des Herkunftslandes sind zu berücksichtigen. Ausländische ÄlplerInnen können auf folgender Internetseite nachschauen, in welchen Ländern man einreisen, ausreisen, durchreisen darf: https://ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_en (nur in Englisch). Die Lage ändert sich laufend.

Aktuelle Situation : Einreise nur mit Meldepflicht

Aktuell besteht für die Einreise ausländischer Arbeitskräfte eine Meldeplicht. Wir gehen davon aus, dass diese Handhabung nach dem 19. April beibehalten wird. Arbeitgeber müssen entweder das «Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit» ausfüllen (bis 90 Tage Alpzeit) oder die «Zusicherung für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit» einholen bei 120 Tage Alpzeit. Ohne Meldebestätigung oder Zusicherung können die ÄlplerInnen nicht einreisen. Beides sollte man nicht zu spät machen.
Details liefert die Internetseite des Schweizer Bauernverbandes. Dort sind auch weitere Kontaktstellen verlinkt.

Möchte ein Älpler bzw. eine Älplerin nicht in die Schweiz einreisen oder verbietet sein/ihr Herkunftsland eine Einreise in die Schweiz? Informationen und Tipps zur Arbeitskräftevermittlung, Stellenplattformen gibt es hier: Links und Tipps des Bauernverbands, oder nutzen Sie die spezifische Stellenplattform für die Alpwirtschaft: www.zalp.ch.

Einreise Kinder und Partner der Älpler mit Vertrag

Für Personen mit einer Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder einer Meldebestätigung ist es bei Situationen äusserster Notwendigkeit möglich,  trotz der Einreisebeschränkung in die Schweiz einzureisen. Minderjährige Kinder sowie Lebenspartner sollen grundsätzlich zusammen mit dem Besitzer der Aufenthaltsbewilligung oder Meldebestätigung in die Schweiz einreisen. Der entsprechende Nachweis kann direkt an der Grenze erbracht werden. Massgebend ist der Entscheid der Grenzkontrollbehörde. Es ist erforderlich, die folgenden Dokumente mitzubringen: Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Meldebestätigung, Identitätskarte/Pass, ggf. Familienregisterauszüge. Bei einer nachträglichen Einreise der Familienangehörigen sind dieselben Belege (Kopien) vorzuweisen. Die Länge des Aufenthalts richtet sich nach der Länge des Aufenthalts der Eltern. Die immer aktuellesten Infos finden Sie auf der Website des Bauernverbandes: www.sbv-usp.ch/de/schlagworte/coronavirus/#arbeitskrafte 

Sennen- und Alphirtenkurse

Für Sennen- und Alphirtenkurse wird von den Landwirtschaftlichen Zentren ein angepasstes Programm erarbeitet. Die TeilnehmerInnen werden von den Landwirtschaftsschulen informiert, wann und wie die Kurse durchgeführt werden. Bei Personen mit wenig Erfahrung wird es unter Umständen mehr Einführung durch die Arbeitgeber brauchen, weil die Kurse nicht im normalen Umfang durchgeführt werden können.

Antworten auf FAQs aus der Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat Antworten rund um den Bauernhof zusammengestellt: FAQs für die Landwirtschaft.

Wenn Sie Anliegen oder konkrete Vorschläge an den SAV haben, bitte melden Sie sich an info@alpwirtschaft.ch, 076 216 11 20 (Andrea Koch), oder beim Vorstandsmitglied aus Ihrer Region.