AP 2022+: Anpassungen nötig

Die Alpwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag an die flächendeckende Bewirtschaftung der Schweiz. Der SAV fordert entsprechende Rahmendingungen, welche in der AP 2020 berücksichtigt werden müssen:
‐ Die Direktzahlungen zur flächendeckenden Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete sind weiter zu führen.
‐ Die Verkäsungszulagen und Siloverbotszulagen sind beizubehalten.
‐ Der SAV fordert keine grossen Anpassungen des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB).
‐ Die Abstufung der Obergrenze der Direktzahlungen soll analog des LwG 2013 Art. 70 Abs. 5 Bst. d nach Fläche oder Tierzahl erfolgen.
‐ Die Mittel für Strukturverbesserungsmassnahmen sind aufzustocken und der Kofinanzierungsanteil Bund – Kanton ist anzupassen.
‐ Bauvorschriften sind dahin zu lockern, das einfache Hirtenunterkünfte und Tourismusangebote besser realisiert werden können.
‐ Neue Anreizsysteme für sömmerungstaugliche Nutztiere, insbesondere der gemolkenen Tiere sind zu fördern.
‐ Die bestehenden Instrumente zur Qualitäts- und Absatzförderung von Alpprodukten sind auszubauen.
‐ Der Grossraubtierbestand ist so zu regulieren, dass die flächendeckende Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete gewährleistet bleibt.
‐ Die unternehmerische Entfaltung der Alpbetriebe durch die Angebotserweiterungen (bspw. Beherbergung, Agrotourismus) ist zu stärken
‐ Der administrative Aufwand auf allen Stufen (Kantone und Betriebe) muss konsequent reduziert werden.

Stellungnahme SAV zur AP 2022+ (pdf)