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Strukturverbesserungen ab 2021: Chancen für die Alpwirtschaft

Ab dem 1. Januar 2021 sind Änderungen im Bereich der Strukturverbesserungen in Kraft getreten, welche den steigenden Anforderungen im Bereich Infrastruktur in den Sömmerungsgebieten Rechnung tragen. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) begrüsst diese Anpassungen zur Stärkung der Alpwirtschaft. Er ruft die Alpwirtschaft und die Kantone auf, von diesen Verbesserungen Gebrauch zu machen, um die Grundlagen der Alpwirtschaft im Bereich Infrastruktur langfristig zu sichern

Die Änderungen sind in der Strukturverbesserungsverordnung und in der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) festgelegt. Neben verschiedenen administrativen Vereinfachungen wurden insbesondere alle Maximal-Pauschalen für Beiträge und Investitionskredite für die Sömmerungsbetriebe um 20% erhöht (Anhang IV der IBLV).

Steigende Anforderungen an Infrastruktur im Sömmerungsgebiet

Im Bereich der Sömmerung ist die Infrastruktur von enormer Bedeutung. Die rechtlichen Anforderungen an Stallbauten und an die Unterkünfte für das Alppersonal sind in den letzten Jahren gestiegen. Mit den strenger werdenden Vorgaben für die Verarbeitung der Milch und die Administration steigt auch der Bedarf an Wasser- und Stromversorgung. Hinzu kommt, dass in den Jahren vor der AP 2014-2017 aus wirtschaftlichen Gründen zum Teil wenig in die Infrastruktur investiert wurde, und dadurch ein Nachholbedarf besteht. Mit der Erhöhung der Maximalbeiträge schafft der Bund eine wichtige Voraussetzung für eine zukunftsfähige Alpwirtschaft. Ebenfalls kann seit Januar 2021 die Basis-Erschliessung für Internetzugang gefördert werden, und es können Beiträge für die Produktion und Speicherung nachhaltiger Energie ausgerichtet werden (z.B. Solar oder Kleinwasserkraft). Für bestimmte Alpbetriebe ohne Mobilfunknetz und/oder ohne Stromanschluss können diese Fördermöglichkeiten eine wertvolle Unterstützung sein.

Vereinfachung der Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)

Die Hürden für die Unterstützungsmöglichkeit für Projekte zur Regionalen Entwicklung waren bisher sehr hoch. Neu werden neben diesen klassischen, breit abgestützten PRE auch Projekte unterstützt, mit denen eine regionale Wertschöpfungskette weiterentwickelt wird. Bei diesen Projekten ist es z.B. nicht mehr nötig, nicht-landwirtschaftliche Wirtschaftssektoren miteinzubeziehen. Die Vereinfachungen für die PRE schaffen zudem neue Chancen zur besseren Vermarktung von Alpprodukten und reduzieren den Vollzugsaufwand für Gesuchsteller und die kantonalen Organe.

Der SAV begrüsst diese Anpassungen bei den Strukturverbesserungsmassnahmen. Damit diese Chancen auch genutzt werden können, ist es auch an den Kantonen, die entsprechende Ko-Finanzierung zur Verfügung stellen. Da in den letzten drei Jahren das Budget des Bundes für Strukturverbesserungen ausgeschöpft wurde, ist es ratsam, die Projekte rechtzeitig bei den kantonalen Stellen einzureichen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und Auskünfte zur Verfügung:

  • Erich von Siebenthal, Präsident SAV und Nationalrat, Tel: 078 856 12 40
  • Andrea Koch, Geschäftsführerin SAV, Tel: 076 216 11 20