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Trockenheit – mögliche Ausnahmebewilligungen für die Sömmerung

Die ganze Schweiz ächzt unter der Trockenheit. Um die Folgen von Futter- und Wassermangel in der Sömmerung abzufedern, können die Kantone gestützt auf die Direktzahlungsverordnung (DZV) verschiedene Ausnahmemassnahmen bewilligen wie vorzeitige Abalpungen oder die Zufuhr von zusätzlichem Futter auf die Alp. Die Kantone haben auch die Möglichkeit, für Alpen, die noch über genügend Tränkewasser und Weidefutter verfügen, eine Überbestossung zuzulassen und auf Direktzahlungskürzungen zu verzichten. So können die Heimbetriebe entlastet werden.

Medienmitteilung