Anpassungen für Gewässerschutzkontrollen (auf Alpen)

Im Herbst 2018 hat die KVU die Liste mit 13 Kontrollpunkten für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft veröffentlicht. Die Liste der 13 Kontrollpunkte ist die wichtigste Grundlage für die Kontrollen, an ihr orientieren sich die Kontrollstellen. Seitdem wurden in den meisten Kantonen Kontrollen durchgeführt und wichtige Erfahrungen gesammelt.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei einigen Punkten Unklarheiten aufgedeckt, speziell auf Sömmerungsbetrieben. Der SAV hatte deshalb mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU), dem BAFU und dem BLW Kontakt aufgenommen und verschiedene Punkte aufgezeigt, welche auf Sömmerungsbetrieben nicht wie auf Heimbetrieben umgesetzt werden können. Zusammen konnten Präzisierungen für Sömmerungsbetriebe angebracht werden, z.B. in Bezug auf Mistlagerung, Kälberiglus, dem Untergrund bei Tränkestellen oder bezüglich der Weide-Fläche, welche maximal vegetationsfrei sein darf.
Die Änderungen wurden in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone, KOLAS, KIP und PIOCH, der
Anlaufstelle für Kontrollen und weiteren FachexpertInnen vorbereitet und durch das BAFU begleitet.
Die kantonalen Fachstellen sind nun gebeten, die neue Version der Kontrollpunkte zu verwenden und die Kantone,
die noch nicht mit den Kontrollen begonnen haben, gleich mit der neuen Liste einzusteigen.

Der SAV wird in Zusammenarbeit mit Agridea und der KVU auch das Agridea-Merkblatt anpassen, damit sie die Alpen korrekt für die Gewässerschutzkontrollen vorbereiten können.

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