Mutschli Ziegenkäse Alp Peil Vals (GR)

Die neue Version der SAV-Branchenleitlinie für die Alpkäseherstellung ist publiziert

Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt oder verarbeitet, muss ein Selbstkontrollkonzept vorweisen können, das die Einhaltung des Lebensmittelrechts garantiert. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) stellt den Produzenten deshalb seit 2015 eine Branchenlösung zur Verfügung, eben die sogenannte „SAV-Branchenleitlinie“. Aufgrund von Änderungen im Lebensmittelrecht musste die Branchenleitlinie überarbeitet werden. Die neue Version wurde nun vom BLV bewilligt und vom SAV in allen drei Landessprachen publiziert. Die SAV-Branchenleitlinie steht für die hervorragende Qualität des Schweizer Alpkäses.

Medienmitteilung